Sonstiges

Bauarbeiten - Renaturierung der Strem: EINSCHRÄNKUNGEN NUTZUNG RADWEG und ZUFAHRT ASZ LITZELSDORF

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

Werte Nutzerinnen und Nutzer des Radweges!

 

Die Bauarbeiten für die Renaturierungsmaßnahmen an der Strem ab der Handscheglbrücke in Richtung Litzelsdorf haben bereits begonnen.

 

Wir machen darauf aufmerksam, dass es hier in der Zeit von JULI 2026 bis JULI 2027 zu BEHINDERUNGEN kommen wird.

 

Der Radweg wird Montag bis Freitag von 7:00 - 18:00 Uhr im Bereich ab der Handscheglbrücke bis zur Strembachbrücke in Litzelsdorf NICHT NUTZBAR sein.

 

Ebenso wird der Weg ab der Europabrücke bis zum ASZ Litzelsdorf in gleicher Art und Weise nicht benutzbar sein.

 

Ausgenommen sind Anrainer und Baustellenfahrzeuge.

 

Diese Einschränkung gilt, sobald die entsprechende Beschilderung durch die Baufirma aufgestellt wird und endet, sobald die Beschilderung durch die Baufirma entsprechend der Bescheidauflagen entfernt wird.

 

An Wochenenden und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden.

 

Die Nutzung des Radweges und des Weges zum ASZ Litzelsdorf ist somit in der Zeit von 18:00 - 7:00 Uhr und an den Wochenenden und an den Feiertagen ungehindert möglich - bzw sobald die Beschilderung entfernt wurde.

 

In der Beilage finden Sie bitte die betroffenen Wegabschnitte mit der Beschilderung. Gleiches gilt auf Litzelsdorfer Hotter.

 

Im Bereich der Zufahrt beider Wege zur Ausfahrt auf die B57 kann es aufgrund des Baustellenverkehres zu Behinderungen kommen.

 

Wir bitten Sie, diese Einschränkungen zu beachten.

 

Bei Fragen steht Ihnen Herr Andreas Popofsits unter 03326/524 44 2 zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Baustelle Porr - Gewässerökologische Maßnahmen.pdf Dateigröße: 1,3 MB

ID-Austria Registrierung am Gemeindeamt Ollersdorf i. Bgld.

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Gemäß Veröffentlichung durch das Bundesministerium für Inneres vom 10.3.2026 ist die Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. nun offiziell eine ID-Austria-Registrierungsstelle.

 

Die Registrierung erfolgt ausschließlich für Österreichische Staatsbürger.

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie dieses Service in Anspruch nehmen möchten und informieren Sie sich vorab über die Voraussetzungen unter:

 

 https://www.id-austria.gv.at/de/registrieren/uebersicht/mit-vorregistrierung-registrieren

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Parken beim Kinderspielplatz

Werte Nutzerinnen und Nutzer des Kinderspielplatzes!

 

In der Vergangenheit musste leider immer wieder festgestellt werden, dass das Gelände des Kinderspielplatzes als "Parkplatz" genutzt wird.

 

Dies stellt eine Gefährdung für die Kinder dar und ist nicht gestattet.

 

Für das Parken nutzen Sie bitte die Parkplätze entlang der Kirchengasse beim Sportplatz oder entlang des Weges bzw der Zufahrt zum Tennisplatz - immer unter der Prämisse, dass ein ungehindertes Durchfahren für andere jedenfalls möglich ist.

 

Das Parken "direkt auf dem" Spielplatz ist jedenfalls strikt untersagt.

 

Sie werden feststellen, dass die Gemeinde aus Sicherheitsgründen Absperrungen aufgestellt hat, damit das Parken direkt am Spielplatz nicht mehr möglich ist. Der Zutritt für die Kinder und deren Begleitung ist jedenfalls ungehindert möglich.

 

Wir dürfen Sie daher auffordern, ihre Fahrzeuge künftig entsprechend abzustellen, um die spielenden Kinder nicht zu gefährden bzw auch, um den Spielplatz vor Beschädigungen durch Fahrzeuge zu bewahren.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Informationsblatt - Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Anbei finden Sie bitte eine aktuelle Information in Bezug auf den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld.

 

Bei Fragen steht Ihnen das Gemeindeamt zu den Amtsstunden gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

INFOBLATT WASSERANSCHLUSS_V 1.0_2025 06 11.pdf Dateigröße: 397 KB

Kundmachung

Sammelbewilligung Schwarzes Kreuz - Kriegsgräberfürsorge 2026

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Mit Bescheid 2025-026.404-10/2 A2-HGA-RGI wurde dem Österreichischen Scharzen Kreuz, Kriegsgräberfürsorge, Landgeschäftsstelle Burgenland, 8010 Graz, Leonhardstraße 82a, vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft die Sammelbewilligung in der Zeit vom 115. Oktober 2026 bis zum 15. Dezember 2026 erteilt.

 

Die Sammellisten haben die Daten der behördlichen Bewilligung, den Sichtvermerk des zuständigen Gemeindeamtes, den Zweck der Sammlung sowie den Namen des Sammlers zu enthalten und sind fortlaufend mit Nummern zu versehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Information zum Trinkwasser - aktuelle Überprüfung

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Die Untersuchung des Trinkwassers der öffentlichen Wasserversorgung der Marktgemeinde Ollersdorf i. Bgld. (nicht beinhaltend die Wassergenossenschaft Bergen), die Mitglied im Wasserverband Thermenland ist, hat folgende Ergebnisse gebracht - Prüfbericht:

 

Inspektionszeitraum 2026 04 23 bis 2026 05 12

 

Gesamthärte 13,1 °dH

Carbonhärte 13,8 °dH

 

Kalium (K) 1,4 mg/l

Magnesium Mg) 17,2 mg/l

Calcium (Ca) 64,9 mg/l

 

Beurteilung der AGES:

Das abgegebene Wasser der Anlage entspricht im Rahmen des durchgeführten Untersuchungsumfanges den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften und ist zur Verwendung als Trinkwasser geeignet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Sammelbewilligung "freiraum-europa Hilfsprojekte"

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Mit Bescheid 2025-026.404-2/3 A2-HGA-RGI wurde dem Verein freiraum-europa Hilfsporjekte, Kraußstraße 10, 4020 Linz, vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft, Referat Gemeinden und Inneres die Sammelbewilligung in der Zeit vom 1. April 2026 bis zum 31. Dezember 2026 erteilt.

 

Die Sammellisten haben dei Daten der behördlichen Bewilligung, den Sichtvermerk des zuständigen Gemeindeamtes, den Zweck der Sammlung sowie den Namen des Sammlers zu enthalten und sind fortlaufend mit Nummern zu versehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Sammelbewilligung Wiener Gehörlosen Sportclub 1901 & Kulturverein

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

Mit Bescheid 2025-026.404-3/2 A2-HGA-RGI wurde dem Wiener Gehörlosen Sportclub 1901 & Kulturverein vom Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 - Landesplanung, Gemeinden und Wirtschaft, Referat Gemeinden und Inneres die Sammelbewilligung in der Zeit von September 2026 bis November 2026 erteilt.

 

Die Sammellisten haben dei Daten der behördlichen Bewilligung, den Sichtvermerk des zuständigen Gemeindeamtes, den Zweck der Sammlung sowie den Namen des Sammlers zu enthalten und sind fortlaufend mit Nummern zu versehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Verordnung

BH Güssing - Vorbeugemaßnahmen gegen Waldbrände

Werte Ollersdorferinnen und Ollersdorfer!

 

In der Beilage finden Sie bitte das entsprechende Verordnungsblatt der BH Güssing.

 

Sollten Sie Wahrnehmungen machen, die einen Wald-, Flur- oder Vegetationsbrand vermuten lassen, rufen Sie unbedingt und sofort unter der Notrummer 122 die Feuerwehr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

Waldbrandverordnung.pdf Dateigröße: 192 KB